(1) Der Anbieter erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere im Bereich des Webdesign, Onlinemarketing und der Kunden- sowie Mitarbeitergewinnung.
(2) Der Anbieter garantiert keine konkrete Anzahl an Anfragen/Bewerbungen/Mitarbeiteranfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Soweit nicht ausdrücklich in Textform abweichend vereinbart, schulden wir auch insoweit nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann der Anbieter lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Ein diesbezüglicher Erfolg wird von uns nicht geschuldet.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Anbieter, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
(4) In Bezug auf die von dem Anbieter zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht dem Anbieter in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und auch anderen Dritten erbringen zu lassen.
(6) Der Anbieter weist darauf hin, dass Anbieter wie Facebook, LinkedIn, Instagram und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist der Anbieter nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt in diesen Fällen unberührt. Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass Algorithmen von Werbeanbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen und diese nicht bekannt sind.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(8) Die vereinbarte Vergütung von des Anbieters in Bezug auf Agenturdienstleistungen enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der hat Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.
(9) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(10) Sofern der Anbieter für den Kunden im Rahmen des jeweiligen Auftrags Landingpages erstellt und Domains zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
(11) An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Heiligabend und Neujahr sind wir berechtigt, etwaige Tätigkeiten zur Erfüllung unserer Leistung nach eigenem Ermessen in reduziertem Umfang durchzuführen oder dafür einen anderweitigen Termin zu bestimmen.
(12) Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Beauftragung im Regelfall die technische Erstellung einer Website, die Integration der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte sowie einen anschließenden Wartungs- und Pflegevertrag. Die Website wird grundsätzlich als One-Pager umgesetzt und beinhaltet die Einbindung oder Verlinkung der vom Auftraggeber bereitgestellten Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB). Die Einrichtung zusätzlicher Unterseiten, die Implementierung von Funnel-Systemen, Automatisierungs- oder Buchungstools sowie weitere Funktionserweiterungen gelten als gesondert zu beauftragende Zusatzleistungen. Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers während der Projektlaufzeit bedürfen der Zustimmung der Agentur. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Umsetzung. Erfolgen Zusatzleistungen ohne ausdrückliche Vergütungsregelung, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der aktuellen Preisliste oder hilfsweise nach ortsüblicher Vergütung. Mündlich erteilte Aufträge sind verbindlich. Die Agentur kann eine schriftliche Bestätigung verlangen. Beginnt die Agentur mit der Leistungserbringung, ohne dass ein vollständiger Vertragstext vorliegt, gilt der Auftrag als angenommen, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Ein Wechsel von technischen Dienstleistern oder eingesetzter Infrastruktur ist zulässig, sofern hierdurch keine Nachteile für den Auftraggeber entstehen. Der Wartungs- und Pflegevertrag umfasst – soweit vereinbart – insbesondere technische Updates, Sicherheitsmaßnahmen und Datensicherung. Nicht enthalten sind inhaltliche Erweiterungen, strukturelle Änderungen oder neue Funktionalitäten, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Leistungen Dritter (z. B. Hosting, Domains, Softwarelizenzen, Stockmaterial, SEO-Dienstleistungen) sind nicht Bestandteil des Vertrages und werden vom Auftraggeber separat beauftragt und vergütet.